Kaum ein Thema kostet Sanierungswillige so viel Zeit wie die Foerderung. Zustaendig sind je nach Massnahme unterschiedliche Stellen, die Saetze aendern sich, und ein formaler Fehler kann den gesamten Zuschuss kosten. Dieser Ueberblick ordnet die Programme, nennt die Groessenordnungen fuer 2026 und beschreibt die Reihenfolge, in der Sie vorgehen sollten.

Die Grundaufteilung: Heizung oder Huelle

Merken Sie sich diese eine Unterscheidung, dann wird der Rest einfach:

  • Heizungstausch – also der Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie einer Waermepumpe – laeuft ueber die KfW, Programm 458.
  • Alles an der Gebaeudehuelle und der uebrigen Anlagentechnik – Daemmung, Fenster, Aussentueren, Lueftung, sommerlicher Waermeschutz, Heizungsoptimierung – laeuft ueber das BAFA als Einzelmassnahme.

Heizungsfoerderung ueber die KfW (458)

Die Foerderung setzt sich aus einem Grundbetrag und mehreren Boni zusammen:

Baustein Satz Bedingung (verkuerzt)
Grundfoerderung 30 % fuer alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % bei Austausch einer alten, funktionstuechtigen Heizung; sinkt erstmals zum 01.02.2027
Einkommens-Bonus bis 30 % selbstnutzende Eigentuemer unterhalb einer Einkommensgrenze
Effizienz-Bonus 5 % fuer bestimmte besonders effiziente Waermepumpen

Der Gesamtfoerdersatz ist auf 70 Prozent gedeckelt, auch wenn die Summe der Bausteine rechnerisch hoeher laege. Die foerderfaehigen Kosten sind bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 Euro. Bei Mehrfamilienhaeusern gelten je Wohneinheit gestaffelte, niedrigere Hoechstbetraege.

Weil die genauen Einkommensgrenzen und Nachweispflichten regelmaessig angepasst werden, pruefen Sie diese bitte direkt bei der KfW – die Links stehen weiter unten.

Einzelmassnahmen ueber das BAFA

Fuer Daemmung, Fenster, Aussentueren, Lueftung und Heizungsoptimierung gilt 2026 im Grundsatz:

  • 15 Prozent Zuschuss auf die foerderfaehigen Kosten.
  • +5 Prozentpunkte mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), also 20 Prozent. Fuer Antraege ab dem 21.07.2026 gilt dieser Bonus erst ab einem foerderfaehigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro.
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss die Massnahme begleiten und bestaetigen.
  • Die Ausfuehrung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen; Eigenleistung wird nicht bezuschusst.

Die steuerliche Alternative nach § 35c EStG

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und sie bei Beginn der Massnahme aelter als zehn Jahre ist, koennen Sie energetische Sanierungen ueber drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen – insgesamt bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro je Objekt. Das ist besonders dann interessant, wenn der Zuschussweg an Formalien scheitert oder Ihnen zu aufwaendig ist.

Wichtig: Zuschuss und Steuerermaessigung schliessen sich fuer dieselbe Massnahme gegenseitig aus. Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie sich festlegen.

Die Reihenfolge, an der die meisten scheitern

  1. Beratung zuerst. Energieeffizienz-Experte oder Energieberatung der Verbraucherzentrale einschalten.
  2. Angebot einholen – aber noch nicht verbindlich beauftragen.
  3. Antrag stellen und Bewilligung abwarten.
  4. Erst danach beauftragen und ausfuehren lassen.
  5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten.

Der haeufigste und teuerste Fehler ist der vorzeitige Massnahmenbeginn: Wer den Handwerker verbindlich beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch vollstaendig. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist der uebliche Weg, um sich Kapazitaeten zu sichern, ohne die Foerderung zu gefaehrden – lassen Sie sich das schriftlich bestaetigen.

Auch fuer Vermieter, Hotels und Gewerbe

Foerderprogramme richten sich nicht nur an selbstnutzende Eigentuemer. Vermieter, Wohnungseigentuemergemeinschaften, Hausverwaltungen sowie gewerbliche Antragsteller wie Hotels und Pensionen koennen ebenfalls Zuschuesse erhalten – teils mit abweichenden Saetzen und Hoechstbetraegen. Der Einkommens-Bonus bleibt allerdings selbstnutzenden Eigentuemern vorbehalten.

Wichtiger Hinweis zu Foerderangaben

Alle Foerderangaben in diesem Beitrag geben den Stand Juli 2026 wieder und dienen der ersten Orientierung. Foerderprogramme, Saetze und Bedingungen aendern sich regelmaessig – teilweise mehrfach im Jahr. Verbindliche Auskuenfte erhalten Sie ausschliesslich direkt bei den foerdernden Stellen:

Wichtig: Der Foerderantrag muss in der Regel vor Auftragsvergabe beziehungsweise vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert den Anspruch. Ein Energieeffizienz-Experte ist fuer die meisten Programme Pflicht.

Haeufige Fragen

Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig nutzen?

Ja, aber nicht fuer dieselbe Massnahme. Sie koennen zum Beispiel die neue Waermepumpe ueber die KfW foerdern lassen und parallel die Fassadendaemmung ueber das BAFA. Doppelfoerderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss fuer eine neue Heizung?

Der Foerdersatz ist auf 70 Prozent gedeckelt. Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus sind maximal 30.000 Euro an Kosten foerderfaehig, sodass der Zuschuss hoechstens 21.000 Euro betraegt.

Was ist ein iSFP und lohnt er sich?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein von einem Energieberater erstellter Stufenplan fuer Ihr Gebaeude. Er hebt den Foerdersatz bei Einzelmassnahmen um fuenf Prozentpunkte – fuer Antraege ab dem 21.07.2026 allerdings erst ab 30.000 Euro foerderfaehigem Volumen. Bei kleineren Vorhaben kann er sich dadurch rechnerisch nicht mehr lohnen.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Bei der Heizungsfoerderung stellen Sie den Antrag ueber das Kundenportal der KfW; ein Fachunternehmen oder Energieberater kann Sie bevollmaechtigen lassen. Bei BAFA-Einzelmassnahmen uebernimmt in der Praxis meist der Energieeffizienz-Experte die Antragstellung.

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