Viele Eigentümer und Mieter verschenken jedes Jahr bares Geld: Ein großer Teil der Handwerkerkosten lässt sich von der Steuer absetzen. So funktioniert der Steuerbonus nach § 35a EStG 2026 – mit Beispiel und den wichtigsten Regeln.

Was ist absetzbar? (§ 35a EStG)

Sie können 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 € pro Jahr (das entspricht 6.000 € an begünstigten Lohnkosten).

Position Absetzbar?
Arbeits-/Lohnkosten Ja (20 %)
Fahrt- & Maschinenkosten Ja (20 %)
Materialkosten Nein

Die zwei wichtigsten Voraussetzungen

  • Ordnungsgemäße Rechnung: Lohn- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein.
  • Überweisung statt Bargeld: Das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen an. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf.

Beispiel: Wie viel bekommen Sie zurück?

Ein Maler stellt 3.000 € in Rechnung, davon 2.000 € Lohn und 1.000 € Material. Absetzbar sind 20 % der 2.000 € Lohnkosten = 400 € weniger Steuer. Bei einer Dachsanierung mit 8.000 € Lohnkosten wäre der Höchstbetrag von 1.200 € erreicht.

Was NICHT begünstigt ist

  • Materialkosten (Farbe, Fliesen, Ersatzteile).
  • Neubaumaßnahmen – der Bonus gilt für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im bestehenden Haushalt.
  • Barzahlungen ohne Beleg.

Handwerker mit korrekter Rechnung finden

Damit der Steuerbonus klappt, brauchen Sie einen Betrieb, der Lohn und Material sauber trennt. Stellen Sie Ihren Auftrag kostenlos ein und erhalten Sie Angebote geprüfter Betriebe aus Ihrer Region. Weitere Kosten-Guides finden Sie im BauPortal-Ratgeber.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr – im Zweifel wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich absetzen?

20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 € pro Jahr.

Sind Materialkosten absetzbar?

Nein, nur die Arbeitskosten. Deshalb müssen sie auf der Rechnung getrennt stehen.

Muss ich überweisen?

Ja. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

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