Ausschreibung: Gewerbebau in Hessen – Frist 05.10.2026
Ergänzend zu den Ausführungen zur Beschreibung des Auftrags ist darauf hinzuweisen, dass die nur auf das Wesentliche beschränkten Informationen in der Informatorischen Leistungsbeschreibung ergänzt und vervollständigt werden durch die detaillierten Anforderungen, die erst in der Funktionalen Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen sowie den übrigen Vergabeunterlagen aufgeführt werden, die den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Fortschreibung, Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen der Bundesbank im Rahmen des Vergabeverfahrens ist möglich, auch können beschriebene Leistungen sich ändern, entfallen oder weitere Leistungen hinzutreten. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft gelten erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Resilienz und Betrieb. Die Anforderungen an die Schutzbedürftigkeit umfassen eine gestufte Sicherheitsarchitektur bis hin zu hochgesicherten Bereichen. Diese Vorgaben werden mit den Vergabeunterlagen konkretisiert und den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Sie werden die Phase der Planung und der Realisierung sowie Grundriss, Erschließung, Fassaden- und Türsysteme sowie die technische Ausstattung nachhaltig prägen und gehen über das Marktübliche einer Standardbüroimmobilie hinaus. Die Bundesbank behält sich auch im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft vor, ausgewählte Leistungen selbst bzw. durch von ihr beauftragte Unternehmen auszuführen, insbesondere, wenn dies aus Gründen des Geheimschutzes erforderlich ist ("Beistellung von Leistungen"). Für andere Leistungen ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer auf Vertragspartner der Bundesbank zurückgreift ("Rahmenvertragspartner"). Diese Angaben sind in den Vergabeunterlagen, die den Bietern überreicht werden, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, enthalten, insbesondere in der Funktionalen Leistungsbeschreibung. Das Finanzierungsrisiko für die Errichtung bzw. Sanierung sowie die Vorfinanzierung der angebotenen Liegenschaft und der Bauarbeiten für die schlüsselfertige Herstellung der Immobilie nach Maßgabe des Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Dieser hat dafür einzustehen, dass die Finanzierung über die gesamte Vertragsdauer gesichert ist und hat dies der Bundesbank auf Anfrage nachzuweisen. Die Anforderungen an das finanzierende Kreditinstitut bzw. den Kreditversicherer sind in der Unterlage Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen (Vordruck 7) aufgeführt. Welche Angaben und Nachweise hierzu bereits mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen bzw. einzureichen sind, ergibt sich zudem aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen ist. Die Auftraggeberin ist berechtigt, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit Aufklärung und weitere Nachweise zu verlangen. In der Angebotsphase müssen die Bieter u.a. den konkreten Nachweis einer projektbezogenen Finanzierung erbringen. Die Einzelheiten zu Form, Umfang, Inhalt und Nachweisführung für die Finanzierung – sowie das Sicherheiten- und Versicherungskonzept – ergeben sich aus den Vergabeunterlagen der Angebotsphase. Zudem werden die Anforderungen an die Finanzierung im Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung vorgegeben. Ein Wechsel der Finanzierungsstruktur bzw. finanzierenden Institute bzw. Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstitute ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden, zulässig, wenn die Auftraggeberin zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das neue finanzierenden Kreditinstitut oder der neue Kreditversicherer die Anforderungen der Vergabeunterlagen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt oder der Wechsel nicht vergaberechtskonform erfolgen kann. Dies gilt entsprechend für die Anpassung der erforderlichen Finanzierungshöhe an die Angebotsstruktur des jeweiligen Bieters einschließlich der Struktur der Sicherheiten. Maßstab für die durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind die in den Vergabeunterlagen niedergelegten Anforderungen, Vorgaben und Bestimmungen. Diese definieren insbesondere den Leistungsgegenstand, die wesentlichen Funktionen und Sondernutzungen, die besonderen Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Barrierefreiheitsanforderungen, optionale Leistungen sowie die Rahmenbedingungen und Eckdaten des Vorhabens. Im Rahmen des Vergabeverfahrens können sich Änderungen der Vergabeunterlagen ergeben. Die Vergabeunterlagen können sich insbesondere im Hinblick auf den konkretisierten Bedarf der Bundesbank im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass bestimmte, in der Funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebene Leistungen (z.B. bestimmte Bereiche für Sonderfunktionen) nicht in der aus-geschriebenen Liegenschaft abgebildet werden müssen, sondern separat außerhalb dieses Vergabeverfahrens durch die Bundesbank realisiert werden. Durch Änderungen der Vergabeunterlagen wird kein Anspruch ausgeschiedener Bewerber oder Bieter auf (erneute) Beteiligung im Vergabeverfahren begründet. Dies gilt auch im Hinblick auf Änderungen der Regelungen des Kaufvertragsentwurfs und die Termine im Vergabeverfahren und zur Übergabe der Liegenschaft. Festgelegte Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien sind zwingend einzuhalten. Hier ist keine Abweichung zulässig, auch nicht im Rahmen des indikativen Angebotes. Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Vergabestelle: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Angebotsfrist: 2026-10-05
CPV-Code: 45213150
Quelle: Amtsblatt der EU (TED), Bekanntmachung 562294-2026. Originalbekanntmachung ansehen. Diese öffentliche Ausschreibung ist kostenlos einsehbar.
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